Förderung

DIE STIFTUNGSIDEE / ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Die Bürgerstiftung Stammbach wurde durch die Nachlässe der Stammbacher Bürger Siegfried Ley und Karl-Rudolf Schmidt ins Leben gerufen. Weiterer Stifter ist Zvednec Lokvenc.
Die Bürgerstiftung Stammbach ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger. Im Rahmen ihres Satzungszwecks will sie gemeinnützige und gesellschaftliche Vorhaben fördern, die im Interesse der Bürger der Marktgemeinde liegen, soweit öffentliche Mittel dafür nicht in Frage kommen oder zur Verfügung stehen.

WELCHE PROJEKTE WERDEN GEFÖRDERT?

Die Bürgerstiftung Stammbach fördert Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen und Initiativen, die sich den Satzungszielen der Bürgerstiftung zuordnen lassen.
Zweck der Stiftung ist es, Bildung und Erziehung, Familie- , Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Kunst und Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege, traditionelles Brauchtum,
Heimatpflege, Sport- und Gesundheitswesen zu fördern, sowie Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten von Jugendlichen und hilfsbedürftige Stammbacher Bürger in besonderen, unverschuldeten Notlagen zu unterstützen.

WELCHE PROJEKTE WERDEN NICHT GEFÖRDERT ?

Von der Förderung der Bürgerstiftung Stammbach ausgeschlossen sind in der Regel:

  • Projekte außerhalb des Marktgemeinde-Gebietes Stammbach
  • Personalkosten und laufende Kosten (höchstens als Anschubfinanzierung)
  • Kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten
  • Einzelpersonen (Förderung in Ausnahmefällen möglich)
  • Politische Gruppierungen
  • Die Förderung über einen längeren Zeitraum

Für die Antragstellung wichtig

Bitte legen Sie uns eine Kopie des aktuell gültigen Freistellungsbescheides des Finanzamtes bei bzw.
einen Nachweis über den Tatbestand der Mildtätigkeit i.S.d. §53 AO (Gemeinnützigkeit).

Weitere Angaben oder Unterlagen zur
Antragstellung, dem Projekt oder dem Antragsteller sind bei Bedarf nachzureichen. Je detaillierter und genauer die Beschreibung und Finanzierungsaufstellung erfolgt, umso einfacher ist es eine Entscheidung über die Förderwürdigkeit und die Höhe der Förderung zu beschließen. Belege, Rechnungen, Kostenvoranschläge oder auch Produktdatenblätter helfen dabei.

Zu beachten ist, dass die Beantragung von Fördermitteln grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme oder Anschaffung erfolgen oder bis spätestens 6 Monate danach erfolgen muss.

Förderantrag

Zur Antragsstellung auf Förderung durch die Bürgerstiftung Stammbach nutzen Sie bitte unseren Förderantrag.

Nur bei Vorlage eines Förderantrages inkl. aller notwendigen Unterlagen und Informationen kann über den Förderantrag befunden werden.

Entscheidungen über die Vergabe der Stiftungsmittel trifft der Stiftungsrat in seinen Regelsitzungen. Die nächste Sitzung findet voraussichtlich im April 2023 statt.